In der Stadt- und Regionalsoziologie wird ein Überblick über gesellschaftliche Strukturen, Entwicklungen und Prozesse gegeben. Besonderes Augenmerk gilt der Sozialstruktur und dem demographischen Wandel im Zusammenhang mit Siedlungsstrukturen. Forschungsthemen sind beispielsweise Alterung und Schrumpfung im Hinblick auf Raumsoziologie und Raumplanung, soziale Ungleichheiten und Segregationsprozesse sowie Wohnen und Nachbarschaft.
Mit Hilfe soziologischen Denkens und sozialwissenschaftlichen Methoden werden aktuelle Probleme untersucht. Anknüpfend an die Ausgangsfrage der Raumsoziologie, ob und wie räumliche und soziale Strukturen zusammenwirken, werden Anregungen für die konkrete Stadt- und Regionalentwicklung gegeben.
Lehrinhalte bilden theoretische und methodische Grundlagen der Soziologie und der Stadtsoziologie. Ein Schwerpunkt liegt in der Ausbildung quantitativer und qualitativer Methoden der empirischen Sozialforschung, die durch Projektarbeit geübt werden. Das Ziel der empirisch orientierten, soziologischen Studien besteht darin, zukünftige Planer und Planerinnen über soziale Sachverhalte zu informieren, methodisches Wissen zu vermitteln und inhaltliche Entscheidungshilfen bereitzustellen.
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Am Fachgebiet Stadtsoziologie sind ab 01.04.2021 zwei Stellen als wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (m/w/d) im Forschungsprojekt „Ageing Smart – Räume intelligent gestalten" zu besetzen.
Die Stellenausschreibung finden Sie hier.
Prof. Dr. Annette Spellerberg ist am 19. November 2020 zur Vizepräsidentin der Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft gewählt worden.
Die ARL ist ein Netzwerk, in dem Wissenschaftler/innen und Praktiker/innen Wissen für eine nachhaltige Raumentwicklung erarbeiten und weitergeben. Beispiele für die Erforschung räumlicher Strukturen und Entwicklungen, ihre Ursachen und Wirkungen sind Multilokales Wohnen, Smart Cities, Postwachstum-Ökonomien oder Klimaangepasste Stadt- und Regionalentwicklung. Gewählte Akademiemitglieder, Expertinnen und Experten sowie der Nachwuchs aus verschiedenen raumwissenschaftlichen Disziplinen und der Planungspraxis arbeiten in zeitlich befristeten Arbeitskreisen und -gruppen zusammen. Mit Veröffentlichungen, Veranstaltungen und Beratungsleistungen werden die Arbeitsergebnisse in Wissenschaft und Praxis verbreitet und diskutiert. Sitz der Geschäftsstelle ist Hannover (vgl. arl-net.de).
Die Corona-Pandemie wird das Wohnen und Arbeiten in Rheinland-Pfalz verändern. Das Fachgebiet Stadtsoziologie der TU Kaiserslautern hat dazu eine Online-Befragung durchgeführt. Die Ergebnisse der Studie sind Anfang 2021 hier einsehbar.
Weitere Informationen unter Laufende Projekte
Die Carl-Zeiss-Stiftung fördert das Forschungsvorhaben „Ageing Smart – Räume intelligent gestalten“ an der TU Kaiserslautern (TUK) mit Beteiligung des Fachgebiets Stadtsoziologie mit rund 4,3 Mio. Euro. Das Projekt adressiert die geburtenstarken Jahrgänge 1955 bis 1969. Da diese sukzessive ins Rentenalter eintreten, sind Kommunen gefordert, altersgerechte Wohnstandorte und Versorgungstrukturen zu schaffen. In einem integrierten Ansatz bringen die Forschenden daher erstmals raumplanerische, infrastrukturelle und versorgungsseitige Ansätze aus Sicht der „Babyboomer“ und der Kommunen zusammen. Ziel ist es, ein datengestütztes System zu entwickeln, das öffentlichen Akteuren als Entscheidungshilfe in ihren Planungsprozessen dient.
Weitere Informationen unter Laufende Projekte
Video einer Rede von William Julius Wilson. SAGE-CASBS Award lecture.
„As we honor the many who have suffered and died as well as those currently engaging in protest and struggle to achieve racial justice, Wilson’s words, available on this video, deserve listening to again. His work documents the persistence of inequality and disadvantage in multiple forms and for many racial and ethnic groups and immigrants. He identifies the fuel for the current social movement and the reasons we need a new moral political economy.” (Margaret Levi, Director CASBS, Stanford, USA. Newsletter vom 08.06. 2020)
Die Veröffentlichung des Projekts ist hier aufzurufen.
Unter folgendem Link ist das Projekt ebenfalls aufzurufen: https://ea-rlp.de/wp-content/uploads/2019/09/Auswirkung_K%C3%BCnstliche_Systeme_2019_Web.pdf.
Aufzurufen unter: https://www.researchgate.net/publication/335489538_REFUGEES_ASYLUM_SEEKERS_AND_UNDOCUMENTED_MIGRANTS_IN_GERMANY_2019
ISBN: 978-951-29-7754-3 (printed), 978-951-29-7755-0 (online)
Frau Prof. Spellerberg wurde die Leitung der Arbeitsgruppe „Digitalisierung in ländlichen und verdichteten Räumen“ der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland der Akademie für Raumforschung und Landesplanung übertragen.
Weiterlesen: LAG-Arbeitsgruppe „Digitalisierung in ländlichen und verdichteten Räumen“
Unter folgendem Link finden Sie ein Videointerview mit Annette Spellerberg zum Thema "Integration findet Stadt": https://www.youtube.com/watch?v=7LdWtrQ7c6w
Wandel von Wohnen und Wohnumfeld durch Homeoffice und Co-Working Modelle
Kurzstudie zur Vermietersicht von gemeinschaftlichen Mietwohnprojekten
Das Projekt ist unter folgendem Link aufzurufen: https://ea-rlp.de/wp-content/uploads/2019/09/Auswirkung_Künstliche_Systeme_2019_Web.pdf.
(09/2016-02/2917)
Das Fachgebiet Stadtsoziologie der Technischen Universität Kaiserslautern, führt in Kooperation mit der Gemeinnützigen Baugesellschaft Kaiserslautern (Bau AG) und dem Ökumenischen Gemeinschaftswerk Pfalz eine Studie zum Wohnen im Goetheviertel (Kaiserslautern) durch. Auf dem Gelände zwischen Goethe-, Bännjer- und Hohlestraße wird das Projekt "Nils - Wohnen im Quartier" verwirklicht. Hier entsteht ein Neubau mit 43 barrierearmen Wohnungen im Stadtteil Innenstadt West. Nils steht für nachbarschaftliches, inklusives, lebenswertes und selbstbestimmtes Wohnen für Jung und Alt, für Menschen mit und ohne Einschränkungen und für eine enge Vernetzung mit dem umliegenden Quartier.
Die Aufgabe des Fachgebiets Stadtsoziologie besteht aus der Durchführung einer Sozialraumanalyse. Hierfür werden Demographische Daten aufbereitet sowie soziale Einrichtungen, informelle Treffpunkte und Angebote der Daseinsvorsorge kartiert. Aus den Ergebnissen einer Fokusgruppe, bestehend aus Akteuren verschiedener Einrichtungen vor Ort, wird eine Bedarfs- und Angebotsanalyse erarbeitet. Interviews mit den BewohnerInnen geben Aufschluss über das Leben, Versorgung und Vernetzung im Quartier. Durch eine Befragung aller Haushalte in dem Gebiet können Wohnwünsche, die Wahrnehmung der Nachbarschaft, Nutzung sozialer Unterstützungssysteme und weitere demographische und sozialstrukturelle Daten erhoben werden.
Rheinpfalz- Interview zum Projekt
Bearbeitung:
(09/2016-02/2017)
Seit 2012 vergibt das BMUB den Förderpreis „Masterplan 100% Klimaschutz“. Ziel der Förderung ist es, bis 2050 eine Reduzierung der CO2-Emissionen um 95% zu erreichen, sowie den Endenergieverbrauch um 50% zu senken. Bisher wurden 19 Kommunen und Landkreise gefördert (BMUB 2015). Seit Juli 2016 werden weitere 22 Kommunen bei ihrem Ziel eine „Null-Emissions-Stadt“ zu werden unterstützt. Darunter auch die Universitätsstadt Kaiserslautern.
Mit der Konzepterstellung wurde das interdisziplinäre Projektteam, bestehend aus den Bereichen Soziologie (Stadtsoziologie, Prof. Spellerberg), Ökonomie (Immobilienökonomie, Prof. Kurzrock) und Ökologie (Arbeitsgruppe Energieeffiziente Gebäude, Prof. Pahn) sowie dem Fraunhofer ISE (Leitung Energiepolitik, Dipl.-Phys. Stryi-Hipp), beauftragt. Eine Reduzierung von Emissionen und Energie ist durch folgende Maßnahmen geplant: Energieeffizientes Bauen, Erzeugung und Speicherung von Energie und Wärme, emissionsfreie Infrastruktur und Mobilitätskonzepte sowie Urban Mining. Dabei soll die Stadt Kaiserslautern als Vorbild für Sanierungen dienen und private Eigentümer, Investoren und Industrie folgen. Förderprogramme sowie Finanzierungsinstrumente sollen entwickelt und über diese informiert werden. Für die Umsetzung der Ziele sind Beteiligungen der Akteure vorausgesetzt, mit Hilfe von Informationsveranstaltungen, Workshops und Wettbewerben soll ein Bewusstsein und eine Aktivierung für die Klimaschutzmaßnahmen geschaffen werden.
Das Fachgebiet Stadtsoziologie beleuchtet sozialstrukturelle und demographische Entwicklungen der StadtKaiserslautern und verweist auf Potentiale der Nachhaltigkeitsziele im Alltag der BürgerInnen. Zudem organisiert das Fachgebiet Workshops mit beteiligten Akteuren.
(09/2016-01/2017)
Förderung: Landesamt für Finanzen Rheinland Pfalz
Verband Wohneigentum Rheinland-Pfalz E.V.
Projektbeschreibung:
Siedlungen wurden nach dem Zweiten Weltkrieg vorwiegend gebaut um gesunde Wohnverhältnisse für sozial Schwache an Stadtrandlage zu bauen. Siedlungen kennzeichnen sich durch eine teilweise selbstversorgende Lebensführung wie Gartenbewirtschaftung und Kleintierhaltung sowie gegenseitige Hilfe der Siedlungsbewohner.
Ziel des Projektes ist es, den Wandel der Siedlergemeinschaften, die ihren Höhepunkt in den 50er und 60er Jahren erlebten, zu erfassen und auf ihn reagieren zu können. Hierzu werden fünf Siedlungen in Rheinland- Pfalz ausgewählt.
Forschungsrelevante Fragen sind: Was bedeutet die Alterung der Bevölkerung für die Siedlungen? Was macht Nachbarschaft in den Siedlungen aus? Gestalten die Siedlerinnen und Siedler ihre Freizeit gemeinsam und was passiert bei Bewohnerwechsel? Welche Besonderheiten im Unterschied zu sonstigen Vorortsiedlungen lassen sich identifizieren?
Es werden schriftliche Befragungen zu den Themenfeldern Wohnen, Wohnzufriedenheit, Nachbarschaft und gemeinschaftliche Aktivitäten mit Bewohnern der Siedlungen durchgeführt. Um eine Idee von den Vorstellungen der Siedlungsbewohner bezüglich ihrer Wünsche für die Siedlung zu bekommen, wird durch die Zukunftswerkstatt mit dem Thema „Wie soll unsere Siedlung in 20 Jahren aussehen?“ Raum für Ideen und Kritik gegeben. Zudem gibt es Expertengespräche mit der Kommunalverwaltung, um Herausforderungen des Siedlerwandels aus Sicht der Kommunen beleuchten zu können.
Mehr Informationen hier Wohneigentum für Generationen
Abschluss Bericht SiedlerProjekt
Ziel der Untersuchung ist es die Perspektive der Geflüchteten und der Aufnahmegesellschaft empirisch in verschiedenen Siedlungsräumen in Rheinland-Pfalz zu erheben und den Prozess der Integration zu begleiten und zu beobachten.
Hierdurch sollen Integrationsmechanismen in Abhängigkeit von der Wohnsituation aufgedeckt werden. Das Forschungsprojekt untersucht auf einer übergeordneten Ebene, ob und wie sich die Stadt / der Ort / der Stadtteil / die Nachbarschaft durch die neue Wohnbevölkerung und ihre Wohnsituation verändert, divergierende oder konvergierende Entwicklungen der Orts- bzw. Stadtgesellschaften festgestellt werden können.
Im Rahmen des Projektes „Integration findet Stadt – Im Dialog zum Erfolg“ fertigt das Fachgebiet Stadtsoziologie der TU Kaiserslautern eine umfassende Studie über das Zusammenleben in Kaiserslautern an. Das Projekt wird aktuell als eines von zehn Projekten im Rahmen der nationalen Stadtentwicklungspolitik zum Thema Integration durchgeführt (gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit). Das bestehende Integrationskonzept der Stadt Kaiserslautern soll in diesem Kontext weiterentwickelt und an die veränderte Zusammensetzung der Migranten in der Stadt angepasst werden. Mit dem Projekt ist verbunden, auf Quartiersebene Partizipations- und Aktivierungsprozesse anzustoßen und Integrationsbedarfe und die Bereitschaft zum Engagement zu ermitteln.
2020: Zur Sicherheitsorganisation von Stadtfesten - Eine empirische Untersuchung zum Einsatz und zur Wirkungsweise von Sicherheitskonzepten im Organisationsprozess urbaner Großveranstaltungen
Bearbeiter/in: Michaela Ehbrecht
2017: Nachbarschaftsbeziehungen im Alter – subjektive Konzepte und Deutungen
Bearbeiter/in: Pia Gerhards
2015: Jugendliche in öffentlichen Räumen
Bearbeiter/in: Ute Neumann
2014: Potentiale technisch unterstützten Wohnens für das Altern im Stadtquartier
Bearbeiterin: Lynn Schelisch
2007: Stadtentwicklung im Spannungsfeld zwischen Planung, Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit. Am Beispiel der Stadt Völklingen.
Bearbeiterin: Andrea Chlench
Planung von Sicherheit im Kontext von Events und öffentlichen Räumen
Bearbeiter/in: Benjamin Bergner
Vorlesungszeiten SS 20
Beginn: 26. Oktober 2020 Ende: 13. Februar 2021
Master Raumplanung
Bachelor
Master
Vergangene Exkursionen
Exkursionsberichte
Weiterlesen: Exkursionsberichte
Links
2016: Image und Stadtentwicklung anhand des Fallbeispiels Ludwigshafen am Rhein
Bearbeiter/in: Susanne Johanna Parmasche
2016: Der Reiz des Eigenheims. Was macht dieses Wohnen so attraktiv?
Bearbeiter/in: Lena Koch
2016: Untersuchungen der Integrationspotentiale von Flüchtlingen in Kaiserslautern unter besonderer Berücksichtigung planerischer Aspekte
Bearbeiter/in: Christine Guth
2015: Wohnen im Alter - Gemeinschaftseinrichtungen zur Förderung nachbarschaftlicher Beziehungen
Bearbeiter/in:Raffaela Boldt
2015: Zuhause alt werden - Soziale Infrastruktur als Grundstein des selbstbestimmten Wohnens im Ländlichen Raum
Bearbeiter/in: Fabian Theiß
2014: Auswirkungen von Moscheen auf die städtischen Quartiere- Fallbeispiele Duisburg-Marxloh und Lünen
Bearbeiter/in: Lutz Eichhold
2014 : Sozialräumliche Kriterien für die Lage von Seniorenheimen am Beispiel der Stadt Kaiserslautern
Bearbeiter/in: Jan Frühauf
2013: Evaluation des Sozialen-Stadt-Programs in Neustadt an der Weinstraße
Bearbeiter/in: Nathalie Mickeleit
2013: Gentrification im Stadtteil „Jungbusch“ in Mannheim?
Bearbeiter/in: Tobias Jonas
2013: Eigenheimgebiete der 1960er und 1970er Jahre in strukturschwachen Teilräumen
Bearbeiter/in: Christoph Buhles
2013: Gentrification in Wilhelmsburg
Bearbeiter/in: Ronja Krämer
2013: Bedürfnisse von Senioren bei der Ortsentwicklung unter veränderten demographischen Rahmenbedingungen
Bearbeiter/in: Jennifer Trapp
2012: Integrationschance Sport?
Bearbeiter/in: Johannes Wolffram
2012: Transition Town. Eine Bürgerinitiative als Auslöser für eine Energie- und Kulturwende in Städten und Regionen.
Bearbeiter/in: Anika Hering
2012: Beteiligung und Erfolgskontrolle bei kommunalen Planungsprojekten anhand des Beispiels „Verkehrsentwicklungsplan Speyer 2020“
Bearbeiter/in: Ines Lause
2011: Segregation und Integration von Migrantinnen und Migranten im ländlichen Räumen am Beispiel von Hamm (Sieg)
Bearbeiter/in: Eva Thines
2011: Verstetigung von „Soziale Stadt“-Projekten - dargestellt am Beispiel des Quartiermanagements Brunnenviertel-Ackerstraße Berlin
Bearbeiter/in: Mareike Herzog
2011: Veränderung von Sozial- und Haushaltsstrukturen als Motoren des Wandels von Großwohnsiedlungen
Bearbeiter/in: Synke Mumme
2011: Ethnische Segregation in deutschen Städten-eine freie Entscheidung?
Bearbeiter/in: Maike Breitzke
2011: Das Beispiel Schanzenviertel in Hamburg
Bearbeiter/in: Dominique Lefevre
2011: Medizinische Grundversorgung im ländlichen Raum von Rheinland-Pfalz
Bearbeiter/in: Julia Bieck
2011: Breitbandversorgung von ländlichen Räumen in der Bundesrepublik Deutschland
Bearbeiter/in: Marceline Milkowski
2011: Wohnwünsche und Wohnbedarfe älterer Menschen-Dargestellt am Beispiel der Stadt Hochheim am Main
Bearbeiter/in: Julia Anslinger
2010: Schrumpfende Städte in Deutschland-Kann Schrumpfung eine Chance sein?
Bearbeiter/in: Anne Bonaventura
2010: Entwicklung eines Monitoringkonzeptes. Das Beispiel Koblenz-Lützel im Bund-Länder-Programm „Die Soziale Stadt“
Bearbeiter/in: Evelyn Eschenburg
2010: Leerstandsmonitoring in der Gemeinde Otterberg
Bearbeiter/in: Andreas Heiseler, Timo Stutzenberger:
Juni 2010: Partizipation und Aktivierung im Stadtteil am Beispiel des Sozialen Stadt-Projekts Mainz Neustadt und der Wiener Gebietsbetreuung im 20. Stadtbezirk
Bearbeiter/in: Anne-Karin Krämer
2009 Herausforderung Gesundheit! Das Leitbild "Gesunde Stadt" in der Praxis
Bearbeiter/in: Sandra Schulze, Dagmar Ohliger
2008: Entwicklung zukunftsweisender Wohnformen in dörflich strukturierten Räumen
Bearbeiter/in: Nina Dettweiler
2008: Was ist gerechte Planung?
Bearbeiter/in: Gabriel Zahn
2007: Wohnwünsche und Wohnrealität in städtischen Neubaugebieten. Am Beispiel desNeubaugebietes Theodor-Heuss-Straße in Kaiserslautern
Bearbeiter/in: Lynn Schelisch
2007: Planerische Instrumente zur Steuerung der kommunalen Wohnraumentwicklung
Bearbeiter/in: Hedda Leprich
2007: Einzug von Wildtieren in städtische Gebiete und die sich daraus ergebende Problematik am Beispiel von Schwarzwildvorkommen in der Stadt Primasens
Bearbeiter/in: Anne Christin Hofmann
2007: Die Privatisierung von kommunalem Wohnbestand - soziale, stadtplanerische und kommunalpolitische Auswirkungen am Beispiel des Verkaufs der WOBA Dresden GmbH
Bearbeiter/in: Alexander Denzer, Michaela Latteier
2007: Grundlagen und Vorbereitung einer Eigenimageanalyse der Stadt Kaiserslautern
Bearbeiter/in: Thomas Rücker
2007: Partizipation von Bewohnern mit Migrationshintergrund
Bearbeiter/in: Julia Stutz
2007: Young Village
Bearbeiter/in: Katrin Himmel
2007: Ein regionales Kompelementärwährungssystem [RKWS] in der Region Pfalz
Bearbeiter/in: Marko Barth
2007: Der Umgang mit ländlich-peripheren Räumen in Deutschland und ausgewählten Nachbarländern
Bearbeiter/in: Anna Dillmann
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5. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen
Die Internetseite von Spellerberg-Stadtsoziologie | TU Kaiserslautern erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.
Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht Spellerberg-Stadtsoziologie | TU Kaiserslautern keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch Spellerberg-Stadtsoziologie | TU Kaiserslautern daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.
6. Kontaktmöglichkeit über die Internetseite
Die Internetseite von Spellerberg-Stadtsoziologie | TU Kaiserslautern enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.
7. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
8. Rechte der betroffenen Person
a) Recht auf Bestätigung
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
b) Recht auf Auskunft
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
c) Recht auf Berichtigung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
d) Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessen werden")
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei Spellerberg-Stadtsoziologie | TU Kaiserslautern gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter von Spellerberg-Stadtsoziologie | TU Kaiserslautern wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten von Spellerberg-Stadtsoziologie | TU Kaiserslautern öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft Spellerberg-Stadtsoziologie | TU Kaiserslautern unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter von Spellerberg-Stadtsoziologie | TU Kaiserslautern wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei Spellerberg-Stadtsoziologie | TU Kaiserslautern gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter von Spellerberg-Stadtsoziologie | TU Kaiserslautern wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
f) Recht auf Datenübertragbarkeit
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DSGVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter von Spellerberg-Stadtsoziologie | TU Kaiserslautern wenden.
g) Recht auf Widerspruch
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Spellerberg-Stadtsoziologie | TU Kaiserslautern verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeitet Spellerberg-Stadtsoziologie | TU Kaiserslautern personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber von Spellerberg-Stadtsoziologie | TU Kaiserslautern der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die Spellerberg-Stadtsoziologie | TU Kaiserslautern die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei Spellerberg-Stadtsoziologie | TU Kaiserslautern zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DSGVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an jeden Mitarbeiter von Spellerberg-Stadtsoziologie | TU Kaiserslautern oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft Spellerberg-Stadtsoziologie | TU Kaiserslautern angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
9. Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren
Der für die Verarbeitung Verantwortliche erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt. Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
10. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Matomo (ehem. Piwik)
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite die Komponente Matomo integriert. Matomo ist ein Open-Source-Softwaretool zur Web-Analyse. Web-Analyse ist die Erhebung, Sammlung und Auswertung von Daten über das Verhalten von Besuchern von Internetseiten. Ein Web-Analyse-Tool erfasst unter anderem Daten darüber, von welcher Internetseite eine betroffene Person auf eine Internetseite gekommen ist (sogenannter Referrer), auf welche Unterseiten der Internetseite zugegriffen oder wie oft und für welche Verweildauer eine Unterseite betrachtet wurde. Eine Web-Analyse wird überwiegend zur Optimierung einer Internetseite und zur Kosten-Nutzen-Analyse von Internetwerbung eingesetzt.
Die Software wird auf dem Server des für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben, die datenschutzrechtlich sensiblen Logdateien werden ausschließlich auf diesem Server gespeichert.
Der Zweck der Matomo-Komponente ist die Analyse der Besucherströme auf unserer Internetseite. Der für die Verarbeitung Verantwortliche nutzt die gewonnenen Daten und Informationen unter anderem dazu, die Nutzung dieser Internetseite auszuwerten, um Online-Reports, welche die Aktivitäten auf unseren Internetseiten aufzeigen, zusammenzustellen.
Matomo setzt ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person. Was Cookies sind, wurde oben bereits erläutert. Mit der Setzung des Cookies wird uns eine Analyse der Benutzung unserer Internetseite ermöglicht. Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die Matomo-Komponente veranlasst, Daten zum Zwecke der Online-Analyse an unseren Server zu übermitteln. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhalten wir Kenntnis über personenbezogene Daten, wie der IP-Adresse der betroffenen Person, die uns unter anderem dazu dient, die Herkunft der Besucher und Klicks nachzuvollziehen.
Mittels des Cookies werden personenbezogene Informationen, beispielsweise die Zugriffszeit, der Ort, von welchem ein Zugriff ausging und die Häufigkeit der Besuche auf unserer Internetseite gespeichert. Bei jedem Besuch unserer Internetseiten werden diese personenbezogenen Daten, einschließlich der IP-Adresse des von der betroffenen Person genutzten Internetanschlusses, an unseren Server übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden durch uns gespeichert. Wir geben diese personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter.
Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass Matomo ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem kann ein von Matomo bereits gesetzter Cookie jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.
Ferner besteht für die betroffene Person die Möglichkeit, einer Erfassung der durch den Matomo erzeugten, auf eine Nutzung dieser Internetseite bezogenen Daten zu widersprechen und eine solche zu verhindern. Hierzu muss die betroffene Person in Ihrem Browser "Do Not Track" einstellen.
Mit der Setzung des Opt-Out-Cookies besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Internetseiten des für die Verarbeitung Verantwortlichen für die betroffene Person nicht mehr vollumfänglich nutzbar sind.
Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Matomo können unter https://matomo.org/privacy/ abgerufen werden.
11. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 I lit. a DSGVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DSGVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DSGVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DSGVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DSGVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DSGVO).
12. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DSGVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
13. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
14. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
15. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusste Fakultät verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
Diese Datenschutzerklärung wurde erstellt durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH, die als Externer Datenschutzbeauftragter tätig ist, in Kooperation mit den Datenschutz-Anwälten der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE | Rechtsanwälte.
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